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Erschließungsbeiträge: Annahme der Volksinitiative durch Koalition abgelehnt

Die Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge war die erfolgreichste während des Lockdowns. Doch trotz mehr als 32.000 Unterschriften wurde deren Annahme nun durch SPD, CDU und Grüne verweigert. Um doch noch für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen, planen die BVB/Freie Wähler nun das Volksbegehren.

Es ist bedauerlich, dass die CDU ein Wahlversprechen über Bord wirft. Schließlich hatten sie selbst folgende Passage in ihrem Wahlprogramm:
Hinsichtlich der Erschließungsbeiträge soll zudem geregelt werden, dass für Straßen, für die eine Beitragspflicht auf Grund der vor dem 3. Oktober 1990 geltenden Vorschriften nicht entstehen konnte, auch nach diesem Gesetz kein Erschließungsbeitrag erhoben werden kann. (Quelle)

Auch die Finsterwalder CDU hatte die Abschaffung der Erschließungsbeiträge gefordert. So hieß es in einem Antrag vor der Wahl:
Die Stadtverordnetenversammlung Finsterwalde fordert den neu zu wählenden Landtag auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches) in die Gesetzgebungskompetenz des Landes zu übertragen. Ziel muss es sein, dass für Erschließungsanlagen oderTeile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 1. hergestellt oder 2. für Verkehrszwecke genutzt wurden, keine Erschließungsbeiträge erhoben werden dürfen. (Quelle)

Die merkwürdige Argumentation von Rainer Genilke (CDU) wurde bereits durch den Landesvorsitzenden der BVB/Freie Wähler in einer Landtagsdebatte auseinandergenommen:

Statement von Péter Vida (BVB/Freie Wähler) zur Ablehnung:

Nun beginnen die Planungen für das Volksbegehren. Dieses Thema stand ebenfalls auf der Agenda der CDU - nämlich im Koalitionsvertrag! Dort heißt es:
Die in der Landesverfassung verankerten Möglichkeiten zur Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden werden auch in Brandenburg verstärkt genutzt. Sie tragen zurgesellschaftlichen Debatte im öffentlichen Raum bei. Um dies weiter zu fördern, strebt die Koalition die Möglichkeit der Online-Eintragung für Volksbegehren an. (Quelle)

Realität ist, dass diese Koalition selbst die Sammlung von Unterschriften, wie sie bei Volksinitiativen zulässig ist, ablehnt. Die Bürgerinnen und Bürger können also nach wie vor nur mit dem Weg zum Amt ihr Votum abgeben. Ob das in Pandemiezeiten der richtige Weg ist, ist - wie das Handeln der CDU - fraglich.

Wir bleiben dran und werden weiter berichten.

 

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