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Biomethanol-Anlage: Gut für Finsterwalde - aber bitte ohne Windkraftanlagen!

In der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.22 wurde eine mögliche Biomethanol Anlage in Finsterwalde vorgestellt.

Hier geht es zur Präsentation ...

Grobe Eckdaten - keine Aussagen zu Beteiligung und Preisen
Die Präsentation beinhaltete grobe Eckdaten, allerdings noch keine detaillierten Fakten zur genauen Beteiligung der Stadt Finsterwalde oder der städtischen Tochtergesellschaft, der Stadtwerke Finsterwalde GmbH.
Auch wurden noch keine Preise für die mögliche Abnahme der entstehenden Abwärme (Fernwärme) genannt.

Wärmespeicherung oder Kältemaschine als sinnvolle Lösung!?
Es fehlt auch die Information, wie sich das Aufkommen von 35.000 MWh Abwärme über das Jahr verteilt und wie gut diese Verteilung mit dem auf den Winter konzentrierten Fernwärme-Bedarf in Finsterwalde zusammenpasst. Hiervon wäre abhängig, wieviel der Abwärme für Finsterwalde tatsächlich nutzbar ist. Es ist zu befürchten, dass im Sommer ein Großteil der Wärme keinen Abnehmer findet. Entsprechend müssen auch die Verträge mit den Stadtwerken so gestaltet werden, dass diese nur für die Wärme bezahlen, die die Endkunden zum Lieferzeitpunkt in diesem Zeitraum auch benötigen. Zum Zwischenspeichern der Wärme über einige Stunden oder Tage dürfte zudem ein Wärmespeicher notwendig werden.
Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob es finanziell und technisch sinnvoll wäre, im Sommer anfallende Abwärme auf andere Weise zu nutzen, etwa diese mittels Absorptionskältemaschinen zur Kühlung einzusetzen.

Photovoltaik- und Windkraftanlagen
Die benötigte Energie für den Betrieb der Anlage soll aus einer Photovoltaikanlage mit 200 MWp und einem Windpark mit in Summe 30MW generiert werden. Beide Anlagen würden sich an der L60 (Tagebaugebiet F60) befinden und an das NABU-Naturparadies Grünhaus grenzen. Der Standort befindet sich zudem im Schutzgebiet Lausitzer Bergbaufolgelandschaft.

Windkraftanlagen mitten im Schutzgebiet
Zu befürworten ist die Installation der Photovoltaikanlage auf einer Schafwiese, allerdings lehnt die UBF die Errichtung der Windkraftanlagen ab. Die Präsentation sieht in Summe 30MW vor, was bei 6 Anlagen einer Leistung von 5MW je Windrad bedeutet. Dies wären die größten zur Zeit verfügbaren Anlagen und diese umgeben von Schutzgebieten. So grenzen im Osten ein Vogelschutzgebiet und im Süden/Westen ein Naturschutzgebiet.
Im Vogelschutzgebiet sind u.a. Seeadler heimisch, die laut den Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) des Landes Brandenburg im Umkreis ihres Horstes einen Schutzbereich von 3km haben. Dazu kommt ein Restriktionsbereich von 6km um den Brutplatz.
Neben den Gefahren für den Vogelbestand, wäre eine Errichtung dieser Anlagen auch ein erheblicher Eingriff in die Landschaft und würde das Aussehen deutlich verändern.

Statt Windkraftanlagen – Photovoltaik größer dimensionieren
Die bisher vorgelegten Zahlen lassen schlussfolgern, dass über 70% des Stroms aus der Photovoltaikanlage kommen würde.
Die UBF erachtet es für sinnvoll, statt des Windparks, eine Erhöhung der angegebenen 200 MWp auf 275 MWp vorzusehen, da dies - übers Jahr gesehen - in etwa den gleichen Stromertrag hätte. Allerdings ohne Gefährdung von Vögeln oder kilometerweit sichtbarer Landschaftsveränderung.
Eventuell lässt sich auch Strom der bestehenden Windparks im Umkreis nutzen.
Diese werden voraussichtlich in den nächsten Jahren - nach 20 Jahren Betriebsdauer - aus der EEG-Förderung fallen und so theoretisch für Direktabnehmer „verfügbar“ werden.

UBF sieht Projekt positiv, aber nicht um jeden Preis
Unsere Wählergruppe sieht das Projekt grundsätzlich positiv, allerdings fehlen noch einige Eckdaten, um eine ordentliche Abwägung treffen zu können. Definitiv werden wir dem geplanten Windpark eine Absage erteilen und auf alternative Quellen pochen. Laut Vorstellung, soll der “optimistische Zeitplan” bereits erste Beschlussvorlagen in der nächsten Sitzungsrunde im September beinhalten. Wir sind bekannt dafür, dass wir nicht nur abnicken oder durchwinken, sondern uns intensiv mit den Themen befassen. Auch wenn eine “Entkopplung von den Weltmarktpreisen” in Aussicht gestellt wird, muss eine ordentliche und realistische Abwägung durchgeführt werden.


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