Was wir bereits im letzten Jahr mit einem Antrag gefordert haben, wurde nun durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Zukünftig können auf dem städtischen Friedhof in einer Urnenkammer auch mehrere Urnen untergebracht werden.

Im Oktober hatten wir bereits über unseren Antrag zur Änderung der Friedhofssatzung berichtet:

Anpassung Friedhofssatzung - 2 Urnen je Kammer ermöglichen!

In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde nun die Anpassung der Satzung beschlossen und damit dem Wunsch der Finsterwalder Bürgerinnen und Bürger entsprochen.

Darin heißt es:

„Eine Belegung der Urnenkammer mit mehr als einer Urne ist zulässig, sofern die Größe der Kammer dies zulässt und eine räumliche Trennung innerhalb der Urnenkammer vorliegt bzw. geschaffen wird. Die räumliche Trennung erfolgt durch Einsetzen einer Trennplatte nach Einstellung der 1. Urne."


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