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Erstattung der Kita-Beiträge auch für freie Träger!?

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Kitabetreuung auf ein Minimum (Notbetreuung) runtergefahren. Das Land Brandenburg hat daraufhin die Betreuungskosten für die Eltern übernommen, die ihre Kinder nicht in die Einrichtung geben konnten. Dies wurde zurecht als ungerecht empfunden, da Eltern die in sogenannten systemrelevanten Berufen tätig sind und ihre Kinder in die Betreuung geben durften/mussten nicht von der Beitragsbefreiung profitiert haben. Die Stadt Finsterwalde hatte allerdings reagiert und den Betroffenen die Beiträge ebenfalls erstattet. Allerdings nur für die städtischen Kitas! Eltern, die Einrichtungen von freien Trägern oder die Möglichkeit einer Tagespflegemutter nutzen, müssen weiterhin zahlen. Es handelt sich hier zum Großteil um Finsterwalder Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls in der aktuellen Situation von der "Beitragsfreiheit" profitieren sollten. Alle Kinder sind gleich und da darf nicht die Trägerschaft der Einrichtung bei der Entscheidung über eine Befreiung das Hauptkriterium sein. 
Im § 4 Abs. 2 SGB VIII ist festgelegt, dass die öffentliche Hand aufgefordert ist, nur dann den Bedarf durch eigene Einrichtungen zu decken, wenn sie keinen freien Träger finden kann, der das benötigte Angebot schafft. In Finsterwalde hat man eher den gegenteiligen Eindruck und freie Träger fühlen sich lt. eigener Aussage benachteiligt.

LIGA EE wirft Gampe (CDU) "Alleingang" vor
So hat beispielsweise die LIGA EE in einem Schreiben an Bürgermeister Gampe (CDU) kritisert, dass er "im Alleingang und ohne Beteiligung der freien Trägerlandschaft, deren Kitaausschüssen und den Stadtverordneten eine scheinbar soziale Entscheidung, allerdings ausschließlich zu Gunsten der Eltern städtischer Kitas" getroffen habe. Weiterhin wird ausgeführt, dass Herr Gampe "in eklatanter Weise gegen grundsätzliche Gleichbehandlungsgrundsätze, auf die sich alle Eltern seiner Stadt und alle freien Kitaträger, die im Sinne der Daseinsvorsorge, subsidiär die Aufgaben des Gemeinwesens übernommen haben, verstoße". Die freien Träger, wie auch die Tagespflegemütter, haben nicht die Möglichkeit auf einen größtenteils durch Steuergelder finanzierten Haushalt zurückzugreifen.

Im Hauptausschuss hat unser Abgeordneter, Ronny Zierenberg, das Schreiben angesprochen und um Information gebeten, wie die Verwaltung zu diesem Sachverhalt steht. Hier wurde ebenfalls bekräftigt, dass man als Träger der städtischen Einrichtungen gehandelt hat und die freien Träger ja ebenfalls eine Befreiung anbieten könnten.

Anscheinend setzte daraufhin ein Sinneswandel bei Herrn Gampe (CDU) ein, so dass es nun eine Vorlage für die nächste Sitzungsrunde gibt. Diese soll eine Übernahme der Beiträge für Eltern, die ihre Kinder nicht in einer städtische Einrichtung betreuen lassen, vorsehen.
Dies unterstützen wir ausdrücklich, da alle Kinder bzw. deren Eltern gleichbehandelt werden sollten. Weiterhin ist es aus unserer Sicht auch zwingend notwendig, dass die Tagespflegemütter ebenfalls Berücksichtigung finden. Denn auch dort werden Kinder unserer Stadt betreut!

Wir werden berichten ...


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