Seit vier Jahren begleitet die UBF das Energiekopplungsprojekt westlich der Landstraße L60. Was als Biomethanol-Vorhaben gestartet ist, hat sich grundlegend gewandelt: Heute ist ein umfassendes Sektorenkopplungsprojekt geplant – mit Solarpark, Windpark, Elektrolyseur und Rechenzentrum. Das klingt nach großer Zukunft. Vorweg: Die UBF befürwortet erneuerbare Energien ausdrücklich – dort, wo sie sinnvoll sind. Aber wichtige Rechtsfragen sind noch offen, und die Versprechen von 2022 sehen heute deutlich anders aus als damals angekündigt. Die UBF legt dar, was sich verändert hat – und warum wir der Abwägung für den Solarpark in dieser Form nicht zustimmen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Untere Naturschutzbehörde hält den Solarpark nach § 34 Abs. 2 BNatSchG für unzulässig und kann das Einvernehmen nicht in Aussicht stellen. Bis Oktober ist bei der UNB kein Ersuchen der Stadt um das Einvernehmen eingegangen.
- Auch die anerkannten Naturschutzverbände und der NABU halten das Vorhaben für unzulässig bzw. lehnen den Standort ab.
- LMBV, Bergbehörde, Forstbehörde und Landwirtschaftsbehörde lehnen das Vorhaben in seiner jetzigen Form ab oder fordern Korrekturen.
Quelle: Abwägungstabelle zum vorhabenbezogenen B-Plan „Solarpark westlich der L 60“
Die Geschichte des Projekts: Vom Biomethanol-Traum zum Solarpark
Juni 2022: Der große Auftakt. East Energy GmbH und Stadtwerke Finsterwalde GmbH unterzeichnen einen Kooperationsvertrag. In der Lausitzer Rundschau klingt das so: 200 MW Solarpark, 30 MW Windpark mit sechs Anlagen, ein Elektrolyseur für 3.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr – und daraus 16.000 Tonnen Biomethanol, das Containerschiffe betanken soll. 35.000 MWh Prozesswärme sollen jährlich ins Fernwärmenetz der Stadtwerke fließen. Gesamtinvestition: 200 Millionen Euro. East-Energy-Geschäftsführer Dirk Petschick wird gefragt, wann das alles fertig sein soll – seine Antwort: „Ende 2024 wäre ein Traum." Bürgermeister Jörg Gampe ist zu dem Zeitpunkt bereits „voll von dem Projekt überzeugt". Stadtwerke-Geschäftsführer Andy Hoffmann wünscht sich „eine Umsetzung lieber gestern als heute". [Lausitzer Rundschau, 30.06.2022]
Zwischenzeitlich: Das Biomethanol-Projekt ist Geschichte. Windpark, 20-MW-Elektrolyseur, Biomethanol, Methanolwerk am Langen Damm, 15 Industriearbeitsplätze – all das wurde still aus den Planungen gestrichen. Öffentlich kommuniziert wurden diese Streichungen kaum.
März 2026: Neustart als Sektorenkopplungsprojekt. Am 18. März 2026 stellte East Energy das überarbeitete Vorhaben in einem Bürgerdialog vor – nun als umfassendes Sektorenkopplungsprojekt: 180–184 MWp Solarpark, bis zu 11 Windkraftanlagen auf Finsterwalder Gemarkung sowie weitere Anlagen auf Lichterfeld-Schacksdorf, zunächst ein 5-MW-Elektrolyseur mit Ausbaupotenzial auf 25 MW, und ein Rechenzentrum mit 7 Modulen à 50 MW IT-Leistung (350 MW IT, ca. 525 MW elektrische Gesamtleistung) auf dem ehemaligen Flugplatzgelände Finsterwalde/Schacksdorf – mit bis zu 3 Mrd. Euro Investition und 150–400 Arbeitsplätzen. Die Abwärme des Elektrolyseurs soll ins Fernwärmenetz der Stadtwerke fließen. [Stadt Finsterwalde, Energiekopplungsprojekt]
Die Angaben zu Investitionsvolumen und Arbeitsplätzen beruhen auf Aussagen von Stadt, Stadtwerken und East Energy im Rahmen des Bürgerdialogs. Die technischen Eckdaten (Leistung Solar, Wind, Elektrolyseur, Rechenzentrum) gehen aus den Beschlussvorlagen zur SVV hervor.
Warum zunächst nur 5 MW? Anlagen bis 5 MW Elektrolyseurleistung unterliegen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren – ohne vollständige BImSchG-Pflicht. Erst darüber greift das aufwändigere immissionsschutzrechtliche Verfahren. East Energy plant laut eigenen Angaben, den Elektrolyseur später auf bis zu 25 MW auszubauen. Mit dem kleinen Einstieg spart man also Zeit und Aufwand bei der Genehmigung – und präsentiert der Bürgerschaft vorerst eine deutlich bescheidenere Anlage als ursprünglich versprochen.
Von den Ankündigungen 2022 zum neuen Plan
200 MW Solar, 30 MW Wind, 20 MW Elektrolyseur, Biomethanol-Produktion, 35.000 MWh Fernwärme, 200 Mio. Euro Investition – und das alles bis Ende 2024. East-Energy-Chef Petschick: „Ende 2024 wäre ein Traum" – gemeint war das gesamte Projekt.
Biomethanol, Methanolwerk und der ursprüngliche Windpark wurden still aufgegeben. Neu im Plan: ein Rechenzentrum auf dem Flugplatzgelände sowie ein Windpark mit bis zu 11 Anlagen auf Finsterwalder Gemarkung und weiteren Anlagen auf Lichterfeld-Schacksdorf. Der Elektrolyseur startet mit nur 5 MW. Der Solarpark liegt im europäischen Vogelschutzgebiet. Gebaut ist bisher nichts. Es läuft ein Bauleitplanverfahren.
Finsterwalde ein Einzelfall?
Ein Blick über Finsterwalde hinaus ist aufschlussreich. East Energy hatte 2022 für Norddeutschland und Brandenburg ein Gesamtpaket angekündigt: rund 1 GWp Photovoltaik und ca. 110 MW Methanolkapazität – bis 2025, an Standorten wie Rostock, Laage, Demmin, Pasewalk, Gransee, Karstädt und Neustrelitz. Sektorenkopplung – also die Verknüpfung von Strom, Wärme und Kraftstoff – war das erklärte Kernthema.
Das Jahr 2025 ist vorbei. Auf der aktuellen Projektseite von East Energy sind heute kein Methanolwerk und keine realisierte Sektorenkopplungsanlage zu finden. Kein einziges solches Projekt wird als „in Betrieb" oder „im Bau" geführt. [East Energy, Unsere Projekte, Oktober 2026] Auch eine eigene Recherche zu den angekündigten Standorten ergibt keinen Hinweis auf realisierte Methanol- oder Sektorenkopplungsanlagen.
Ein konkretes Beispiel liefert der Solarpark Borrentin (114 MWp) bei Demmin in Mecklenburg-Vorpommern:
Die UBF behauptet nicht, dass es in Finsterwalde genauso laufen wird. Aber Stand heute können wir auch nicht sagen, dass es nicht so laufen wird.
Für Finsterwalde stellen sich damit zwei Fragen. Erstens: Will man auch hier lediglich einen Solarpark in einem Vogelschutzgebiet errichten – mit dem Elektrolyseur als Argument, um das Genehmigungsverfahren zu erleichtern? In Borrentin befand sich der Park auf landwirtschaftlicher Nutzfläche – in Mecklenburg-Vorpommern ist dort ein Zielabweichungsverfahren erforderlich, um überhaupt einen Solarpark errichten zu dürfen. Das Sektorenkopplungskonzept diente als Begründung, dieses Verfahren zu rechtfertigen.
Zweitens: In Finsterwalde wird die Größe von 180 MWp damit begründet, dass der Solarpark groß genug sein müsse, um den Elektrolyseur auch in sonnenschwachen Zeiten ausreichend versorgen zu können. Dieselbe Logik müsste dann aber auch für Borrentin gelten – und trotzdem hat East Energy die Projektgesellschaft verkauft, und der neue Betreiber Encavis hat rund 75 % des Stroms langfristig per PPA an einen Ladesäulenbetreiber gebunden – noch bevor ein Elektrolyseur auch nur gebaut wurde. Wenn der „Puffer für sonnenschwache Zeiten" ein Argument für die Parkgröße ist – warum gilt er offenbar nicht in Borrentin?
Man könnte annehmen, dass die Sektorenkopplung – Wasserstoff, Methanol, Wärme für die Region – wiederholt als Argument für Genehmigungsverfahren eingesetzt wird, ohne dass daraus je etwas gebaut wurde. Finsterwalde sollte das bei seiner Abwägung im Blick behalten.
Das Fernwärme-Argument: Die Zahlen
Der eigentliche Mehrwert, mit dem dieses Projekt den Bürgern verkauft wird, ist Unabhängigkeit. Bürgermeister Gampe hat wiederholt auf kriegerische Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Energiekostensteigerungen verwiesen. Die Botschaft: Mit dem Elektrolyseur macht sich Finsterwalde unabhängiger vom Weltmarkt, die Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig entlastet.
Die UBF ist – als einzige Fraktion – dem Gesamtprojekt mit einem umfangreichen Fragenkatalog aus 35 Fragen nachgegangen, der Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit, Rückbauverpflichtungen, technische Abhängigkeiten und eben auch die Wärmeversorgung umfasst. Auf Basis der erhaltenen Antworten und eigener Berechnungen ergibt sich für die Fernwärme folgendes Bild: Bei der aktuellen Fernwärme-Anschlussquote von rund 25 % könnte der 5-MW-Elektrolyseur in den Wintermonaten etwa 7 % des Wärmebedarfs decken. Da die Anschlussquote jedoch auf 50 % verdoppelt werden soll, sinkt der relative Beitrag auf rund 3,5 %. Speicher oder andere Ausgleichsmaßnahmen sind dabei nicht berücksichtigt – entsprechende Daten wurden der UBF nicht vorgelegt.
Eigene Berechnung der UBF auf Basis der eingereichten Fragebogenantworten. 5-MW-Elektrolyseur, Winterbedarf. Speicher oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen nicht berücksichtigt – Daten lagen der UBF nicht vor.
Die UBF teilt das Ziel größerer Energieunabhängigkeit – aber 3,5 % des Winterwärmebedarfs schaffen keine Unabhängigkeit. Der Beitrag ist real, aber er rechtfertigt nicht die Darstellung, die Bürgerinnen und Bürger würden durch dieses Projekt spürbar von Weltmarktpreisen entlastet.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das grundlegende Problem: Angenommen, der Elektrolyseur erzeugt über das Jahr verteilt genauso viel Wärme, wie im Jahresschnitt benötigt wird – auf dem Papier klingt das nach voller Deckung. Doch der Wärmebedarf ist nicht gleichmäßig verteilt. Im Winter wird ein Vielfaches des Sommerbedarfs benötigt – während ein Elektrolyseur konstant produziert. Die Lücke im Winter beträgt nach unseren Berechnungen über 90 %.
Schematisches Beispiel (normiert). Monatswerte basieren auf typischen deutschen Fernwärme-Lastprofilen. Der Elektrolyseur produziert gleichmäßig das ganze Jahr – der Wärmebedarf ist im Winter jedoch rund doppelt so hoch wie im Jahresdurchschnitt. Selbst bei gleicher Jahressumme klafft im Winter eine erhebliche Lücke. Speicher nicht berücksichtigt – entsprechende Daten wurden der UBF nicht vorgelegt.
Speicher und Wärmepumpen sicherlich nötig – wer zahlt?
Man kann über einzelne Prozentwerte streiten und Szenarien unterschiedlich auslegen. Aber an einem kommt niemand vorbei: Um die Abwärme des Elektrolyseurs überhaupt auf das Temperaturniveau des Fernwärmenetzes zu heben, sind Großwärmepumpen sicherlich nötig. Und wer die Wärme für sonnenschwache Zeiten zwischenspeichern will, braucht dafür Speicher – ebenfalls nicht zum Nulltarif.
Bisher liegen der UBF keinerlei belastbare Zahlen vor, was beides kosten würde und wer es am Ende trägt. Die naheliegende Antwort: der Stadtwerke-Kunde. Wenn aber ein Teil der versprochenen Einsparungen durch diese Investitionen wieder aufgefressen wird – was bleibt dann noch von der ohnehin schmalen Unabhängigkeit vom Weltmarkt?
Das pauschale Argument „Wärmepumpen und Speicher brauchen wir sowieso" kann dabei nicht wirklich als Antwort dienen. Denn „wir brauchen sie sowieso" ist keine Kostenkalkulation – und erst recht keine Zusage, wer sie finanziert.
Und hier muss eine weitere Frage erlaubt sein: Wenn dieses Projekt seit Jahren als alternativlos dargestellt wird – warum können dann bis heute keine belastbaren Berechnungen vorgelegt werden? Man kann nicht in ein Planverfahren gehen, ohne zumindest eine Abschätzung, welche weiteren Investitionen am Ende noch zu stemmen sind. Das sollte eigentlich die Grundlage einer seriösen Entscheidung sein.
Der eigentliche Knackpunkt: Fachbehörden und Naturschutzverbände lehnen ab
Man kann über Prozentwerte streiten und Wirtschaftlichkeitsszenarien unterschiedlich auslegen. Das Folgende ist jedoch keine Interpretation, sondern steht in der Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung: Die Untere Naturschutzbehörde und die anerkannten Naturschutzverbände halten den Solarpark in seiner geplanten Form für rechtlich unzulässig. Bergbausanierer LMBV, Bergbehörde, Forstbehörde und die Landwirtschaftsbehörde des Landkreises lehnen das Vorhaben in seiner jetzigen Form ebenfalls ab oder fordern Korrekturen.
„Das Vorhaben ist nach § 34 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unzulässig. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Herstellung des Einvernehmens nach §16 BbgNatSchAG nicht in Aussicht gestellt werden.“ Untere Naturschutzbehörde Landkreis Elbe-Elster – Abwägungstabelle, Lfd. Nr. 12.5.3.1
Laut UNB entstehen durch den direkten Flächenentzug erhebliche Beeinträchtigungen der Habitate wertgebender Vogelarten und der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft". Die Verträglichkeitsstudie des Vorhabenträgers weise „in wichtigen Teilen grobe fachliche Mängel" auf. Auf diese Bedenken hatten UNB und NABU bereits im August 2022, vor dem Aufstellungsbeschluss, in einer Beratung mit Bürgermeister und Bauamt hingewiesen. Auch aus landschaftsplanerischer Sicht und nach der Eingriffsregelung sieht die UNB Konflikte, die einer Umsetzung entgegenstehen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Der UNB wird nicht gefolgt. East Energy hält das Einvernehmen gestützt auf ein Rechtsgutachten für nicht erforderlich. Zugleich laufen seit einem Termin am 11.05.2026 Abstimmungen mit der UNB, es gehe um die Prüfung eines Abweichungsverfahrens.
[Abwägungstabelle B-Plan „Solarpark westlich der L 60", Lfd. Nr. 12.5.2–12.5.4]
Das Landesbüro lehnt einen Solarpark im Vogelschutzgebiet ab: Von rund 325 ha Agrarfläche im VSG-Teilgebiet Grünhaus liegen rund 200 ha im Plangebiet. Damit entfielen etwa 60 % des Lebensraumtyps „strukturreiche Agrarlandschaft" – bereits für sich eine erhebliche Beeinträchtigung. Bemängelt werden außerdem u. a. die nicht erkannte Bedeutung der Fläche für Kraniche und eine Ausgleichsfläche von nur 36 ha.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Nicht gefolgt. Die Flächen blieben durch Schafbeweidung landwirtschaftlich genutzt, ein Flächenentzug finde nicht statt.
[Abwägungstabelle, Lfd. Nr. 32]
Eigene Kartierungen des NABU seit März 2023 zeigen: Die Agrarflächen im VSG sind bedeutender Lebensraum für brütende und übersommernde Kraniche sowie Jagdgebiet für Kornweihe und Merlin im Winter. Dem Schutzgebiet würden Habitate in erheblicher Größenordnung entzogen. Der NABU lehnt den Standort ab.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Zur Kenntnis genommen; die Behandlung erfolgt unter der Stellungnahme des Landesbüros.
[Stellungnahme NABU Regionalverband Finsterwalde, 01.03.2024, Abwägungstabelle Lfd. Nr. 100]
Teile des Plangebiets stehen noch unter Bergaufsicht, die Sanierung ist dort nicht abgeschlossen. Der Abschlussbetriebsplan sieht Land- und Forstwirtschaft als Folgenutzung vor – ein großflächiger Solarpark widerspricht dem. Zudem: Risikobaugrund mit Setzungsgefahr und Altlastenverdachtsflächen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Durch die Schafbeweidung sei die landwirtschaftliche Folgenutzung erfüllt; gefährdete Bereiche sollen freigehalten werden.
[Abwägungstabelle, Lfd. Nr. 22]
Das LBGR schließt sich der LMBV an und lehnt das Vorhaben hinsichtlich der Flächennutzung ab. Ohne Abschlussdokumentation müsse es davon ausgehen, dass Gefahren aus dem früheren Bergbau noch nicht beseitigt sind.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Kippenflächen seien nach EEG für Solarparks grundsätzlich privilegiert; gefährdete Bereiche würden freigehalten.
[Abwägungstabelle, Lfd. Nr. 31]
Im Geltungsbereich liegen 98 ha Wald. Der Landesbetrieb Forst stimmt nicht zu, diese im Bebauungsplan festzusetzen, und hält Aufschüttungen auf weiteren Waldflächen für einen Verstoß gegen das Landeswaldgesetz.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Nicht gefolgt. Der Wald bleibt im Plan, wird aber als Wald festgesetzt und nicht eingezäunt.
[Abwägungstabelle, Lfd. Nr. 30]
Das Sachgebiet Landwirtschaft lehnt den Bebauungsplan wegen des dauerhaften Entzugs rekultivierter Ackerflächen ab und regt die Prüfung von Alternativstandorten an.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Nicht gefolgt. Die Anlage werde aufgeständert, eine extensive Nutzung durch Schafbeweidung bleibe möglich.
[Abwägungstabelle, Lfd. Nr. 12.8]
Zusammenfassung
Hier geht es nicht um Zahlenspielerei oder politische Ideologie. Es geht um klare Aussagen unabhängiger Behörden – Aussagen, die in der Abwägung größtenteils bagatellisiert oder mit Verweis auf ein Rechtsgutachten im Auftrag des Investors weggeredet werden.
Trotz dieser deutlichen Absagen und einer drohenden Klage wollen die Stadt und einige Abgeordnete den nächsten Schritt gehen. Ihr Argument: Im nächsten Verfahrensschritt würden die betroffenen Behörden ja erneut beteiligt. Anstatt einfach das Ersuchen um Einvernehmen bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen, hofft man darauf, dass es schon irgendwie klappen wird.
Die UBF hält das für nicht vertretbar und sieht auch einen möglichen Reputationsverlust für die Stadt, wenn im weiteren Verfahren festgestellt wird, dass diese Anlage unzulässig ist.
Richtigstellung: Wir argumentieren – offen und nachvollziehbar
Wir wehren uns entschieden gegen die öffentlichen Ausführungen des Bürgermeisters, die UBF habe in der Sitzung die Diskussion abgebrochen und das Vorhaben ohne Argumente pauschal abgelehnt.
Das Gegenteil ist der Fall: Wir beschäftigen uns intensiv mit dem Thema, legen unsere Meinung dar und verlinken die Informationen, auf die wir unsere Argumentation stützen. Auf unserer Webseite stellen wir unseren Standpunkt transparent dar – jeder kann ihn nachlesen und überprüfen.
Wer statt mit Argumenten mit unwahren Tatsachenbehauptungen arbeitet, zeigt, dass man möglicherweise einen wunden Punkt getroffen hat.
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